Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Talent Screening, Talent Selection und Full Placement
Stand: Juni 2026. Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Die Headhunters Network AG (nachfolgend "die Headhunters") und dem Auftraggeber im Bereich Personalgewinnung, Recruiting, Vorselektion und Dauerstellenvermittlung.
1. Allgemeines
Diese Bedingungen treten mit mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Auftragserteilung in Kraft und bilden Bestandteil jeder Offerte, Auftragsbestätigung und Zusammenarbeit, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
2. Leistungen und Produktumfang
Die Headhunters unterstützt den Auftraggeber bei der Gewinnung, Vorqualifikation, Selektion und Vermittlung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Produkt, der Offerte oder einer individuellen Vereinbarung.
3. Produktmodelle
Talent Screening: Digitale Recruiting- und Vorqualifikationslösung. Enthält insbesondere Setup, Inseraterstellung, Basiskampagne, Dashboard-Nutzung, Bewerbermanagement und automatisierte Vorqualifikation. Die finale Prüfung und Anstellung liegt beim Auftraggeber.
Talent Selection: Enthält die wesentlichen Leistungen aus Talent Screening plus persönliche Headhunter-Prüfung: Vorinterviews, Prüfung von Motivation, Verfügbarkeit, Arbeitsort, Pensum, Lohnvorstellungen, Referenzen und Passung. Präsentation geprüfter Profile mit Empfehlung.
Full Placement: Umfassende Personalgewinnung mit Marktanalyse, Suchstrategie, diskreter Direktansprache, persönlicher Vorqualifikation, Interviews, Referenzabklärungen, Kandidatenpräsentation, Entscheidungsbegleitung und Closing bis zur Vertragszusage.
Talent Selection: Enthält die wesentlichen Leistungen aus Talent Screening plus persönliche Headhunter-Prüfung: Vorinterviews, Prüfung von Motivation, Verfügbarkeit, Arbeitsort, Pensum, Lohnvorstellungen, Referenzen und Passung. Präsentation geprüfter Profile mit Empfehlung.
Full Placement: Umfassende Personalgewinnung mit Marktanalyse, Suchstrategie, diskreter Direktansprache, persönlicher Vorqualifikation, Interviews, Referenzabklärungen, Kandidatenpräsentation, Entscheidungsbegleitung und Closing bis zur Vertragszusage.
4. Honorare und Konditionen
Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Externe Kosten wie kostenpflichtige Jobportale, branchenspezifische Plattformen, Zusatzkampagnen, Medienkosten oder Werbebudgets sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sie werden vorgängig freigegeben und zuzüglich Bearbeitungsgebühr weiterverrechnet. Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Produktkonditionen
Talent Screening:
Fixe Basispauschale pro Stelle, gemäss Offerte/Produktblatt. Unabhängig vom Erfolg geschuldet und nicht Rückerstattbar.
Fixe Basispauschale pro Stelle, gemäss Offerte/Produktblatt. Unabhängig vom Erfolg geschuldet und nicht Rückerstattbar.
Talent Selection:
Fixe Basispauschale pro Stelle, gemäss Offerte/Produktblatt. Bei Auftragserteilung geschuldet und nicht Rückerstattbar, plus Erfolgshonorar bei Anstellung gemäss untenstehender Staffel.
Fixe Basispauschale pro Stelle, gemäss Offerte/Produktblatt. Bei Auftragserteilung geschuldet und nicht Rückerstattbar, plus Erfolgshonorar bei Anstellung gemäss untenstehender Staffel.
Talent Selection: Bruttojahresgehalt
Erfolgshonorar
bis CHF 80'000.-
7 %
CHF 80'001.- bis 120'000.-
10 %
CHF 120'001.- bis 160'000.-
13 %
ab CHF 160'001.-
individuelle Vereinbarung
Full Placement: Bruttojahresgehalt
Erfolgshonorar
bis CHF 80'000.-
12 %
CHF 80'001.- bis 120'000.-
16 %
CHF 120'001.- bis 160'000.-
20 %
ab CHF 160'001.-
individuelle Vereinbarung
5. Berechnungsgrundlage
Als Bruttojahresgehalt gilt das vertraglich vereinbarte AHV-pflichtige Jahressalär inklusive 13. Monatslohn, fixe Zulagen, vertraglich vereinbarte variable Lohnbestandteile, Provisionen, Boni, Gratifikationen und wiederkehrende Vergütungen. Bei Teilzeit wird auf ein 100%-Pensum hochgerechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Rechnungsstellung
Basispauschalen werden bei Auftragserteilung oder gemäss Offerte in Rechnung gestellt. Erfolgshonorare werden fällig, sobald ein Arbeitsvertrag unterzeichnet ist zwischen dem Auftraggeber und dem von, die Headhunters vermittelten Kandidaten. Die Basispauschale und das Erfolgshonorar versteht sich exklusiv MwSt und ist nach Erhalt der Rechnung innert 10 Tagen ohne Skonto zu bezahlen.
7. Garantie
Für Talent Selection und Full Placement gewährt die Headhunters eine Garantie auf dem bezahlten Erfolgshonorar. Bei Talent Selection ist die Basispauschale ausdrücklich nicht Rückerstattbar.
Voraussetzung ist, dass sämtliche Rechnungen fristgerecht bezahlt wurden und der Auftraggeber die Headhunters unverzüglich über die Auflösung informiert. Kein Garantieanspruch besteht bei Restrukturierung, Stellenabbau, wirtschaftlichen Gründen, Änderung des Stellenprofils, Standortschliessung, Krankheit, Unfall oder Umständen ausserhalb des Einflussbereichs der die Headhunters. Die Rückvergütung ist Gegenstand einer Gutschrift, keiner Rückzahlung.
Austritt
Rückvergütung
im 1. Anstellungsmonat
100 % des Erfolgshonorars
im 2. oder 3. Anstellungsmonat
50 % des Erfolgshonorars
im 4., 5. oder 6. Anstellungsmonat
30 % des Erfolgshonorars
8. Talent Validation (Assessment)
Auf Wunsch können Assessments, Persönlichkeitsanalysen, Fachtests oder andere Talent-Validation-Dienstleistungen organisiert oder vermittelt werden. Diese Zusatzleistungen werden vorgängig offeriert und separat verrechnet, sofern keine schriftliche Anrechnung vereinbart wurde. Für externe Assessmentverfahren gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
9. Schutzbestimmungen
Bei Talent Screening stehen die über die gebuchte Kampagne eingehenden Bewerbungen dem Auftraggeber für die Besetzung der ausgeschriebenen oder direkt damit zusammenhängenden Vakanz zur Verfügung. Stellt der Auftraggeber daraus mehrere geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten ein, entsteht kein zusätzliches Erfolgshonorar, sofern kein solches vereinbart wurde.Bei Talent Selection und Full Placement gelten alle von, die Headhunters vorgeschlagenen, geprüften, kontaktierten, präsentierten oder übermittelten Kandidatinnen und Kandidaten als durch die Headhunters eingeführt. Eine direkte oder indirekte Anstellung, Beschäftigung, Beauftragung oder Vermittlung über Dritte innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung löst das vereinbarte Erfolgshonorar aus. Dies gilt auch für andere Positionen als die ursprünglich besprochene Stelle.Kandidatendaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne vorgängige Zustimmung von, die Headhunters an Dritte oder verbundene Unternehmen weitergegeben werden.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich.
Kandidatendaten sind datenschutzkonform zu bearbeiten, nur für den vereinbarten Rekrutierungszweck zu verwenden und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
Bei Talent Screening darf der Auftraggeber die über die gebuchte Kampagne eingegangenen Bewerbungen für die Besetzung der ausgeschriebenen oder damit direkt zusammenhängenden Vakanz verwenden. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Weitergabe oder Speicherung für andere Zwecke ist nur zulässig, soweit sie datenschutzrechtlich erlaubt ist und eine entsprechende Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Nach Abschluss des Rekrutierungsprozesses sind Kandidatendaten zu löschen oder nur so lange aufzubewahren, wie dies gesetzlich erlaubt, erforderlich oder durch eine Einwilligung gedeckt ist.
Kandidatendaten sind datenschutzkonform zu bearbeiten, nur für den vereinbarten Rekrutierungszweck zu verwenden und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
Bei Talent Screening darf der Auftraggeber die über die gebuchte Kampagne eingegangenen Bewerbungen für die Besetzung der ausgeschriebenen oder damit direkt zusammenhängenden Vakanz verwenden. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Weitergabe oder Speicherung für andere Zwecke ist nur zulässig, soweit sie datenschutzrechtlich erlaubt ist und eine entsprechende Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Nach Abschluss des Rekrutierungsprozesses sind Kandidatendaten zu löschen oder nur so lange aufzubewahren, wie dies gesetzlich erlaubt, erforderlich oder durch eine Einwilligung gedeckt ist.
11. Verantwortung des Auftraggebers
Die finale Prüfung, Beurteilung und Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten, liegt beim Auftraggeber. Die Leistungen der die Headhunters ersetzen nicht die eigene Prüfung des Auftraggebers, insbesondere bezüglich Arbeitsvertrages, Lohn, Bewilligungen, arbeitsrechtlicher Vorschriften und finaler Anstellungsentscheidung.
12. Haftung
Die Headhunters erbringt ihre Dienstleistungen sorgfältig, professionell und nach bestem Wissen. Eine Garantie für eine bestimmte Anzahl Bewerbungen, eine erfolgreiche Besetzung, eine bestimmte Dauer des Arbeitsverhältnisses oder bestimmte Leistungen eines Kandidaten wird nicht übernommen.
Die von, die Headhunters erbrachten Such-, Screening-, Selektions- und Vermittlungsdienstleistungen ersetzen nicht die eigene Prüfung und Beurteilung durch den Auftraggeber. Mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit einem von, die Headhunters vorgeschlagenen oder vermittelten Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl.
Die Headhunters steht in keinem arbeitsvertraglichen Verhältnis zum Kandidaten und bezieht von diesem weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen.
Die Haftung von, die Headhunters für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden oder sonstige mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die von, die Headhunters erbrachten Such-, Screening-, Selektions- und Vermittlungsdienstleistungen ersetzen nicht die eigene Prüfung und Beurteilung durch den Auftraggeber. Mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit einem von, die Headhunters vorgeschlagenen oder vermittelten Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl.
Die Headhunters steht in keinem arbeitsvertraglichen Verhältnis zum Kandidaten und bezieht von diesem weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen.
Die Haftung von, die Headhunters für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden oder sonstige mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13. Mitwirkung und Mandatsänderung
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Stellenprofil, Anforderungen, Lohnrahmen, Arbeitsort, Pensum, Benefits, Entscheidungswege und Ansprechpersonen. Wird ein Mandat abgebrochen, sistiert, wesentlich verändert oder intern besetzt, bleiben bereits entstandene Honorare, Basispauschalen, externe Kosten und vereinbarte Aufwände geschuldet.
14. Exklusivität
Eine Exklusivität besteht nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurde. Bei exklusiven Mandaten verpflichtet sich der Auftraggeber, die betreffende Vakanz während der vereinbarten Mandatsdauer nicht parallel über andere Personalvermittler oder externe Dienstleister zu bearbeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15. Schriftform, Recht und Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder einer elektronisch nachweisbaren Bestätigung. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Die Headhunters Network AG, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.